Die EU-Richtlinie "2006/91/EG" schreibt im Falle des Verkaufs
oder der Vermietung von Gebäuden die Vorlage eines Energieausweises
vor. Dieser kann bedarfs- oder verbrauchsbezogen sein. Vorschriftsmäßig ausgestellte Energieausweise bleiben 10 Jahre gültig.
Bis zum 30. September 2008 bestand übergangsweise für alle Gebäude
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchausweis.
Seit dem 1. Oktober 2008 können Verbrauchsausweise weiterhin für
Nichtwohngebäude ausgestellt werden.
Mit unserem Verbrauchsausweis-Programm können Sie diese Nachfrage
komfortabel bedienen.
Integriert ist eine Verbrauchserfassung
in der jeweiligen Abrechnungseinheit (z.B. Liter, m3, kg oder kWh) sowie
die nach EnEV geforderten Maßnahmenempfehlungen. Die Ausgabe erfolgt auf den
gesetzlich vorgeschriebenen DIN A4-Formblättern. Zur Witterungsbereinigung sind
die Daten von 40 Wetterstationen hinterlegt.
Funktionsweise/Besonderheiten
Komfortable Eingabe der Objekt- und Verbrauchsdaten, Heizwerte sind hinterlegt
(anpassbar), unterschiedliche Energieträger möglich, Angabe des Gebäudetyps und der
Datenquelle (eigene Erhebung oder Hauseigentümer), automat. Umrechnung von Wohn-
und Nutzfläche (AN nach EnEV)
> Info-Flyer / Bestellblatt als PDF Datei (400 kB)